Mit der R+V-Beitragsgarantie sichern Sie sich niedrige Beiträge in der Kfz-Versicherung.
Mobil sein, selbstbestimmt leben, Freiheit genießen: Mit dem Auto unterwegs sein ist für viele ein Lebensgefühl. Hohe Preise für Sprit und Strom machen das Fahrzeug in diesen Tagen allerdings zum teuren Vergnügen. Kfz-Halter können dafür an anderer Stelle sparen. Bei der R+V Versicherung lassen sich die Versicherungsausgaben für 2025 schon jetzt minimieren: Wer sich früh für die Kfz-Versicherung der R+V entscheidet, wird mit einer Beitragsgarantie belohnt.
Fristen & Garantien: Warum sich ein früher Wechsel lohnt
Ist Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. September 2024 abgeschlossen und für zukünftige Beginne in 2024 und zum 1. Januar 2025 beantragt, garantieren wir die berechnete Prämie zum Versicherungsbeginn – unabhängig davon, ob unsere Tarife ansteigen. Die Beitragsgarantie ist zweigeteilt:
Noch mehr Sparen beim Wechsel bis zum 30. Juni 2024
Beitragsgarantien beim Wechsel bis zum 30. September 2024
Die Vorteile der R+V-Beitragsgarantie auf einen Blick:
Die R+V-Beitragsgarantie gilt für Kfz-Anträge zur R+V/KL-KfzPolice-Plus, KRAVAG-KfzPolice, BranchenPolice und FlottenPolice.
Die Beitragsgarantie gilt nicht für die R+V/KL-KfzPolice-classic oder bei Vorversicherungen bei einer R+V-Konzerngesellschaft. Sie wird nur für Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen gewährt und greift nicht bei Stückprämien. Auch Arbeitsmaschinen, die über die Betriebshaftpflicht versichert sind, fallen nicht darunter.
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-KfzPolicen
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 53 801. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter „Firmenkunden“.
Immer mehr Arbeitnehmer gehen vorzeitig in den Ruhestand und Arbeitgeber müssen auf einem schwierigen Markt kurzfristig für Ersatz sorgen. Ein Lebensarbeitszeitkonto bietet für beide Seiten eine sinnvolle Alternative.
Seit vielen Jahren ist Johannes auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angestellt. Schon jetzt weiß er: Bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter kann er seinen Körper nicht der strapazierenden Vollzeitbelastung aussetzen. So geht es vielen Arbeitnehmern: 2021 ist jeder vierte Rentenneuzugang vorzeitig in den Ruhestand gegangen – trotz finanzieller Abschläge, denn der Staat fördert keine Altersteilzeit mehr.
Hier kann der Arbeitgeber einen, gerade in körperlich herausfordernden Berufen, sehr wertschätzenden Mehrwert schaffen: Indem er seinen Arbeitnehmern erlaubt, Teile des heutigen Bruttolohns auf einem Wertkonto anzusparen, kann ein früherer Ruhestandseintritt vorfinanziert werden. Zugleich bietet er seinen Angestellten einen Vorteil, der am Markt nicht alltäglich ist und sammelt so gute Argumente bei der Suche nach neuen Mitarbeitern.
Generell legt der Arbeitgeber fest, welche Gehaltsbestandteile der Arbeitgeber umwandeln darf. Oftmals werden beispielsweise Überstunden umgewandelt, da die Auszahlung für den Mitarbeiter aufgrund der Steuerprogression selten lukrativ ist. Auf der anderen Seite sieht der Arbeitgeber das „Abfeiern“ nicht so gerne, da er seinen Mitarbeiter währenddessen nicht einsetzen kann. Auch die Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Vorruhestand, Sabbatical, verlängerte Elternzeit) werden seitens des Arbeitgebers vorgegeben.
Mehr #Freuzeit für alle! Das Lebensarbeitszeitkonto kann noch mehr:
Auch kleinere Betriebe erhöhen mit dem Lebensarbeitszeitkonto ihre Chancen, Mitarbeiter für sich zu gewinnen und langfristig zu binden.
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801. Weitere Informationen finden Sie auf Homepage unter dem Reiter Vorsorge & Vermögen – Einkommensvorsorge & Vermögen – Lebensarbeitszeitkonto.
In der Landwirtschaft zählen Verlässlichkeit, alltagstaugliche Lösungen, Innovationskraft und höchste Produktqualität. Dafür benötigen Sie als Betriebsleiter einen Rundumschutz, der alle möglichen Risiken auf Ihrem Betrieb abdeckt. Mit der R+V-AgrarPolice wählen Sie den umfangreichsten Versicherungsschutz, der am Markt verfügbar ist.
Bis zu 14 Produkte in einem Vertrag
Stellen Sie die individuelle Lösung für Ihren Betrieb aus bis zu 14 Produkten in nur einer Police zusammen und schützen Sie sich vor Deckungslücken und Haftungsfallen. Die R+V bietet volle Variabilität bei versicherbaren Gefahren und Selbstbehalten, zudem erhalten Sie Bündelnachlässe von bis zu 35 Prozent bei der Wahl mehrere Produkte.
Beispiele aus unserer Produktpalette:
Ob aus Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit: Für entstandene Schäden finanziell aufkommen zu müssen, ist eines der größten Risiken für landwirtschaftliche Betriebe. Im Fall von unvorhergesehenen Schäden oder Unfällen haftet die Betriebsleitung persönlich. Schlimmstenfalls kann es zu Gerichtsverfahren sowie strafrechtlicher Verfolgung kommen Die verschiedenen Bausteine der Haftpflichtversicherung sind konkret auf den Bedarf und spezielle Haftungsrisiken der Landwirtschaft zugeschnitten.
Cyber-Deckung: Ohne IT geht auf dem Acker und im Stall gar nichts mehr. Und wenn der Landwirt eine täuschend echt aussehende E-Mail mit einer Erpressungssoftware öffnet, können die EDV, die Biogasanlage oder der Melkroboter plötzlich stillstehen. Der Baustein Cyber-Schutz sorgt für Sofort-Hilfe durch IT-Spezialisten - und somit für eine möglichst schnelle Rückkehr zur Normalität im versicherten Betrieb.
Neu in der AgrarPolice ist die Ertragsschadenversicherung für Rinder-, Schweine und Geflügelbestände. Anzeigepflichtige Tierseuchen, übertragbare Tierkrankheiten und Unfälle im Tierbestand sind ein unkalkulierbares Risiko, denn sie haben Tierverluste und Ertragsausfälle zur Folge. Die Ertragsschadenversicherung sichert Ihre komplette Tierproduktion gegen schadenbedingte Einkommensverluste ab.
Ihr Ansprechpartner: das R+V-AgrarKompetenzCenter (AKC)
Sie haben Fragen zur AgrarPolice oder anderen Versicherungslösungen für Sie und Ihren Betrieb?
Das AgrarKompetenzCenter (AKC) ist Ihr Ansprechpartner für alle Anliegen rund um das Thema Agrar inklusive der Bereiche erneuerbare Energien, Pferd, Hund, Garten- und Gartenlandschaftsbau, Weinbau, Landjugend und Landfrauen. Hier bündeln wir die landwirtschaftliche Fachkompetenz der R+V. Das AKC steht für eine Betreuung auf Augenhöhe durch qualifizierte Mitarbeiter mit landwirtschaftlicher Expertise, die Ihre Sorgen und Nöte kennen und Ihre Sprache sprechen. Ihre Fragen und Bedürfnisse werden daher nicht einfach nur versicherungsspezifisch erfasst, sondern im Kontext der komplexen Problemstellungen verstanden und analysiert. Denn wir wollen für Sie die bestmögliche Lösung finden.
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen zur R+V-AgrarPolice erhalten Sie auf www.ruv.de.
Das Jagen, das Hegen des Wildbestands, der Betrieb von Hochsitzen und der Umgang mit Jagdwaffen sind nicht ungefährlich und können schlimme Folgen haben. Für entstandene Schäden finanziell aufkommen zu müssen, ist eines der größten Risiken. Zudem wird häufig vergessen, dass man als Jäger nicht nur für sich selbst, sondern auch für seinen treuen Vierbeiner verantwortlich ist.
Um auf die Jagd gehen zu können, ist daher eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und als Nachweis zwingend erforderlich.
Was könnte nun alles passieren?
Wie unwahrscheinlich diese Ereignisse auch sein mögen, so führen sie doch im Fall der Fälle zu erheblichen finanziellen Schäden.
Was ist über die Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt?
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Weltweiter Versicherungsschutz - auch im Urlaub
- Haftpflichtschutz für bis zu 5 Jagdhunde zu jagdlichen Zwecken
- Besitz und Gebrauch von erlaubten Schusswaffen
- Eigenschaden bei der Jagd durch einen zahlungsunfähigen Verursacher
- Verzicht auf Einwand fehlenden Verschuldens bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch bis 250.000 EUR für Personenschäden (z. B. Jagdunfall durch Querschläger)
Ob als privater Jäger, Jagdpächter, Jagdherr (Jagdveranstalter), Jagdaufseher, Falkner - mit der R+V-Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 53 801. Weitere Informationen zur R+V Jagdhaftpflichtversicherung gibt es unter dem Bereich Auto, Haus & Recht bei den Haftpflichtversicherungen auf ruv.de.
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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