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Antibiotika-Monitoring: Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit veröffentlicht

Am 15. Februar hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten veröffentlicht. Hintergrund ist das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in der Version vom 21. Dezember 2022, nach welchem die Tierhalter halbjährlich ihren durchschnittlichen Tierbestand in HIT-TAM melden müssen. Gleichzeitig sind die Tierärzte dazu verpflichtet, jede Antibiotikagabe am Tier zu melden. Mithilfe dieser Daten ergibt sich für jeden Betrieb eine eigene Therapiehäufigkeit, die anschließend mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 (= Referenzdaten) verglichen wird.

In diesem Jahr wurden die bundesweiten Kennzahlen der halbjährlich ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten erstmalig auf Basis des gesamten Kalenderjahres 2023 bestimmt und können ab sofort mit den betriebseigenen Therapiehäufigkeiten des zweiten Halbjahres 2023 verglichen werden. Sollten Betriebe eine oder beide Kennzahlen überschreiten, sind sie zum eigenständigen handeln aufgefordert.

Bei Überschreitung der Kennzahl 1 muss der Tierhalter zusammen mit dem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Einsatz von Antibiotika ermitteln und gegebenenfalls Schritte zur Reduzierung dieser ergreifen. Bei Überschreitung der Kennzahl 2 muss der Tierhalter mit Hilfe einer tierärztlichen Beratung einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes erstellen und ihn der zuständigen Behörde vorlegen.

Ziel des TAMG ist es, die Anwendung von Antibiotika auf ein therapeutisches Minimum zu reduzieren.

Die bundesweiten Kennzahlen für das Jahr 2023 sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:

WB 08 Krupp

  Vom BVL veröffentlichte Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit. Quelle: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere. 

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